Hausnotruf: Was zahlt die Pflegekasse?

Wer einen Pflegegrad hat, bekommt den Hausnotruf oft bezuschusst. Was die Pflegekasse übernimmt, wie der Antrag läuft — und worauf Sie achten sollten.

Ein Hausnotruf kostet Geld — einmalig für den Anschluss, monatlich für den Dienst. Die gute Nachricht: Mit anerkanntem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse. Dieser Artikel erklärt, was übernommen wird, wie Sie den Zuschuss beantragen und welche Kosten trotzdem bleiben können.

Wichtiger Hinweis vor Veröffentlichung: Alle Beträge, Paragrafen und Antragswege müssen zum Redaktionsschluss selbst geprüft werden (Stand und Quelle im Artikel angeben). TODO — keine Zahl unverifiziert veröffentlichen.

Die Kurzfassung

TODO: 3–4 Sätze mit den geprüften Kernfakten (Voraussetzung Pflegegrad, Höhe des monatlichen Zuschusses, ggf. einmalige Anschlussgebühr).

Voraussetzungen: Wer bekommt den Zuschuss?

TODO: Voraussetzungen recherchieren und ausformulieren — Pflegegrad, Alleinleben bzw. Situationen, in denen die Kasse den Bedarf anerkennt, Rolle des Medizinischen Dienstes.

So läuft der Antrag

TODO: Schrittfolge beschreiben (Anbieter wählen, Antrag über Anbieter oder direkt bei der Pflegekasse, Bewilligung, Abrechnung). Praxistipp: Viele Anbieter übernehmen den Papierkram — nachfragen lohnt sich.

Was die Kasse nicht zahlt

TODO: Typische Zusatzkosten auflisten (z. B. Sturzmelder, Schlüsselhinterlegung, Mobilnotruf unterwegs) — mit dem Hinweis, dass Preislisten je Anbieter stark variieren.

Worauf Sie bei Anbietern achten sollten

TODO: Kriterienliste (Reaktionszeit der Zentrale, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Testmöglichkeit, Umgang mit Fehlalarmen).

Häufige Fragen

TODO: FAQ ergänzen — z. B. “Geht das auch ohne Pflegegrad?”, “Zahlt die Krankenkasse statt der Pflegekasse?”, “Was ist mit Privatversicherten?”